Impressum

Fa. Klaus Kühn
DDR-Motorrad Vermietung Verkauf Ankauf
Steuernummer: 203/242/03347

Gambrinusstraße 5
01159 Dresden

Internet: www.DDR-Motorrad.com
e-mail: info@DDR-Motorrad.com
Telefon: 0351-4064865
Handy: 0176-28697704


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Klaus Kühn
(Stand vom 01.04.2006)
§ 1 Voraussetzungen für die Vermietung und zulässiger Fahrerkreis
Motorräder werden nur an Personen vermietet, die einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass sowie einen für das gemietete Fahrzeug gültigen Führerschein spätestens bei Mietbeginn vorlegen. Zum Führen des Fahrzeuges ist nur der im Mietvertrag namentlich genannte Fahrer bzw. ein in diesem Vertrag vor- gesehener und die Voraussetzungen erfüllender Fahrer berechtigt.
§ 2 Reservierung und Stornierung
Interessenten können ihr Wunschmotorrad zu einem bestimmten Termin für eine bestimmte Dauer reservieren. Reservierungen eines Motorrads, auch mündliche, fernmündliche und elektronische per e-mail, sind ver- bindlich. Bei Reservierungen sind 50% des Mietpreises als Anzahlung bis spätestens 2 Wochen vor Mietbe- ginn zu entrichten, ansonsten ist die Reservierung unwirksam. Stornierungen bis 5 Tage vor Mietbeginn werden dem Interessenten mit 50% und bis 24 Stunden vor Mietbeginn mit 75% der Anzahlung auf den Mietpreis berechnet. Kann der Termin interessentenseitig nicht wahrgenommen werden, verfällt die komplette Anzahlung. Das Fahrzeug braucht vom Vermieter nicht länger als eine Stunde nach dem ver- einbarten Fahrtantritt bereitgehalten werden. Der Vermieter haftet aus der Vorbestellung nicht, wenn das vorbestellte Fahrzeug nicht einsatzfähig ist. Geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall dem Mieter erstattet.
§ 3 Übernahme gemieteter Motorräder durch den Mieter
Die Übernahme des gemieteten Motorrades erfolgt am DDR-Motorrad Firmensitz in Dresden, soweit kein anderer Übernahmeort schriftlich vereinbart wurde. Mit der Übernahme erkennt der Mieter an, dass sich das Fahrzeug in betriebsfähigem fahrbereiten und verkehrsicheren Zustand befindet und keine Mängel aufweist. Behauptet der Mieter, dass bei der Übernahme des Fahrzeuges nicht erkennbare Mängel vorlagen, so hat er dies zu beweisen. Die Beweispflicht bezieht sich auch auf den Tankinhalt, das Zubehör, insbesondere komplettes Werkzeug, vollständige Fahrzeugpapiere und ggf. Extras.
§ 4 Anlieferung und Abholung gemieteter Motorräder
Auf Wunsch können Kunden ein gemietetes Motorrad an einem anderen Ort als dem Firmensitz von DDR-Motorrad übernehmen bzw. zurück geben. Der An- bzw. Abtransport kostet 0,30€ je gefahrenem Kilometer ausgehend vom Firmensitz von DDR-Motorrad zum Übernahmeort bzw. Rückgabeort und zurück. Bei An- bzw. Abtransport des Fahrzeuges ist im voraus eine Anzahlung in Höhe der Kosten zu leisten. Trifft der Vermieter den Mieter bei der Motorradübernahme am vereinbarten Ort auch 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit nicht an, kann er von der Erfüllung des Vertrages Abstand nehmen und die Anzahlung für die Anlieferung einbehalten. Daraus entstehen dem Mieter keine Ansprüche gegen den Vermieter. Trifft der Vermieter den Mieter bei der Motorradrückgabe am vereinbarten Ort auch 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit nicht an, gelten die Regeln bei verspäteter Rückgabe nach § 9.
§ 5 Betankung
Gemietete Motorräder werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgegeben werden. Die Betankung hat bei den Fahrzeugtypen EMW und AWO mit Benzin normal bleifrei und bei den Fahrzeugtypen MZ und Jawa mit 2-Takt-Öl-Benzin-Gemisch im Verhältnis von 1 Liter 2-Takt-Motoren-Öl zu 50 Liter Benzin normal bleifrei zu erfolgen. Ist eine Nachtankung durch DDR-Motorrad gewünscht bzw. bei Rückgabe erforder- lich, wird eine Servicepauschale von 20 € je Motorrad erhoben.
§ 6 Nutzungsbereich gemieteter Motorräder
Die Nutzung des angemieteten Fahrzeugs ist auf öffentliche Straßen beschränkt. Außer dem Parken ist jegliche Nutzung in nicht öffentlichen Bereichen untersagt. Auslandsfahrten müssen mit dem Vermieter gesondert vereinbart und im Mietvertrag festgehalten werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle Sach- und Personenschäden in vollem Umfang (z.B. Beschädigung des Fahrzeuges, Beschlagnahme etc.), ohne dass es eines Verschuldens bedarf. Er haftet dem Vermieter auch für einen etwaigen Mietausfall in Höhe der Tagesmiete nach der gültigen Preisliste für die einzelnen Ausfalltage, ohne dass es eines Nachweises der Vermietungsmöglichkeit bedarf.
§ 7 Mietpreis, Kaution und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis für das gemietete und im Mietvertrag aufgeführte Motorrad wird nach der gültigen Preisliste berechnet. Auch die Kaution ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Zahlung bzw. Restzahlung (bei Reservierung) des Mietpreises und der Kaution erfolgt bei Mietbeginn. Als Zahlungsmittel wird nur Bargeld bzw. Vorauszahlung per Überweisung akzeptiert.
§ 8 Leistung an den Mieter
Der Mieter ist berechtigt, das gemietete Motorrad in verkehrsüblicher Weise zu benutzen. Die vereinbarten Mietpreise enthalten Wartungsdienste nach Herstellervorgaben, Kfz-Steuern, Fahrzeughaftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung mit 150 € Selbstbeteiligung sowie freie Kilometer. Der Mieter darf auf eigene Gefahr Personen und Waren entsprechend dem Verwendungszweck des gemieteten Fahrzeuges und den gesetzlichen Bestim- mungen (Straßenverkehrsgesetze, Güterkraftverkehrsgesetz usw.) unter Beachtung der zulässigen Belastung des Fahrzeuges befördern. Fahrer, Mitfahrer und sonstige beförderte Waren oder Gepäck sind nicht gegen Personen- bzw. Sachschäden versichert. Der Vermieter haftet nicht für Ansprüche, die aus der Nutzung des gemieteten Motorrades bzw. der Mitnahme entstehen.
§ 9 Mietdauer und Rückgabe gemieteter Motorräder
Die Mietdauer richtet sich nach dem Mietvertrag nach Maßgabe der Tarife aus der aktuellen Preisliste. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit Genehmigung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit zulässig. Mietverlängerungen erfolgen nur gegen weitere Vorauszahlung und nur unter der Voraussetzung, dass das ge- wünschte Fahrzeug auch verfügbar ist. Es besteht nach Mietablauf keinerlei Anspruch auf ein Fahrzeug. Bei Überschreiten der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters wieder in seinen Besitz zu bringen. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofort- iger Wirkung zu kündigen und das Fahrzeug in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter den Vertrag verletzt oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit des Mieters herausstellt. Der Vermieter kann ein Vertragsangebot auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Rückgabe des gemieteten Fahrzeuges erfolgt, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, am Firmensitz von DDR-Motorrad nach Terminvereinbarung bzw. innerhalb der ausgehangenen Geschäftszeiten. Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig mit kompletten Papieren nebst Schlüsseln zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter bei einer Zeitüber- schreitung von bis zu 2 Stunden als Vertragsstrafe den Mietpreise für 5 Stunden (siehe Preisliste) in Rechnung zu stellen. Sollte der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeuges den Rückgabetermin um mehr als 2 Stunden überschreiten, wird eine Tagesmiete des jeweiligen Fahrzeuges entsprechend der aktuellen Preisliste berechnet. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges haftet der Mieter unbeschränkt für alle nach Ablauf der Mietzeit eingetretenen Schäden. Wird durch eine Verspätung die Einhaltung des nächsten Vermiet- termins unmöglich, so ist der entstandene Schaden dem Vermieter zu ersetzen. Der Anspruch wird mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Der Vermieter kann noch innerhalb von 24 Stunden Mängel beanstanden, eventuell nicht sofort ersichtliche Schäden nachweisen und nachträglich dem Mieter in Rechnung stellen. Die Rückgabe des Fahrzeuges außerhalb der Geschäftszeiten bzw. in Missachtung individueller Terminab- sprache erfolgt auf Risiko des Mieters.
§ 10 Fahrzeugsicherung und Diebstahl
Der Mieter ist für eine ordnungsgemäße Sicherung des gemieteten Motorrades gegen Diebstahl durch Lenker- schloss am Fahrzeug bzw. durch ein bei der Übernahme des Fahrzeuges ausgehändigtes ABUS-Hochsicherheits- schloss verantwortlich. Er hat das Motorrad bei Nacht in einer Garage oder an einem geeigneten Platz gesichert abzustellen. Bei Diebstahl haftet der Mieter dem Vermieter in vollem Umfang unter Anrechnung der hinterlegten Kaution.
§ 11 Betriebsunfähigkeit
Das Betriebsrisiko eines gemieteten Motorrads geht während der Mietdauer auf den Mieter über. Bei Be- triebsunfähigkeit sind insbesondere auf freier Strecke alle Maßnahmen zur Sicherung und Bewachung des Fahrzeuges zu treffen. Sind Reparaturarbeiten zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit notwendig, die der Mieter nicht leisten kann, hat der Mieter den Vermieter darüber unverzüglich zu informieren und dessen Weisung einzuholen und zu befolgen. Geschieht dies nicht, hat der Vermieter nur die Kosten der Reparatur zu tragen, die für die betriebssichere Weiterfahrt ganz unerlässlich waren. Bei vorzeitiger Rückgabe eines gemieteten Motorrades wegen Betriebsunfähigkeit erstattet der Vermieter dem Mieter den Mietpreis vom Folgetag an gerechnet bis zum vertraglich vereinbarten Rückgabetermin. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters, gleich welcher Art, die durch Betriebsunfähigkeit des Fahrzeuges entstehen.
§ 12 Unfall und Unfallschäden
Bei Unfall hat der Mieter unverzüglich den Vermieter und die Polizei zu verständigen sowie eine polizei- liche Unfallaufnahme herbeizuführen. Vor Einleitung von Abschlepp-, Reparatur oder ähnlichen Maßnahmen hat der Mieter außer bei Gefahr im Verzug Weisungen des Vermieters einzuholen. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter, der Polizei und der Versicherung fristgemäße, vollständige und wahrheitsgetreue Auskünfte zu geben, die zur Aufklärung des Unfalls erforderlich sind, und auf Anfrage einen detaillierten Unfallbericht zu erstellen. Zeugen und alle sonstigen Beweismittel sind zu sichern. Gegenüber Beteiligten sollen keinerlei Erklärungen abgegeben werden. Der Mieter ist dem Vermieter zum Ersatz aller aus einem Unfall resultierender Schäden an Sachen und Vermögen unter Anrechnung der hinter- legten Kaution verpflichtet ggf. unter Inanspruchnahme Dritter bzw. einer Versicherung.
§ 13 Sonstige Schäden an gemieteten Motorrädern und Reparaturen
Stellt der Vermieter bei der Rückgabe eines gemieteten Motorrades an selbigen Beschädigungen fest (z.B. durch normalen Verschleiss; infolge selbstverschuldeter Unfälle), setzt er zur Dokumentation ein Schadensprotokoll auf. Reparaturen bei Schäden am gemieteten Motorrad, die durch normalen Verschleiß erforderlich werden, übernimmt der Vermieter. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewandten Kosten (nachweisbare Materialfehler ausgenommen). Bei vom Mieter verschuldeten Schäden am gemieteten Motorrad, z.B. durch unsachgemäße Behandlung, falsche Betankung, Fehlbedienung oder Fahr- lässigkeit, haftet der Mieter dem Vermieter unter Anrechnung der hinterlegten Kaution. Die Haftung schließt insbesondere Reparaturkosten, Ausgleich für Wertminderung, Kosten der Rechtsbe- ratung und etwaige Sachverständigengutachten ein. Die Haftung für die Reparaturkosten bzw. Wertminderung ist auf den Zeitwert des gemieteten Motorrades beschränkt. Für andere Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Bei Haftung des Mieters für Mietausfall hat der Vermieter die Vermietungsmöglichkeit für das Fahrzeug nachzuweisen.
§ 14 Besondere Bedingungen für die Vermietung von Motorrädern zur Ausstellung
Ein zur Ausstellung gemietetes Motorrad darf nur an dem vertraglich festgehaltenen Standort platziert, nur zur Ausstellung genutzt und insbesondere nicht zum Fahren in Betrieb genommen werden. Es wird zur Ver- meidung von Transportschäden von DDR-Motorrad zum Mieter angeliefert und abgeholt nach Maßgabe von § 4. Der Mietpreis für die Vermietung zur Ausstellung wird vorab individuell ausgehandelt. Als Richtwert gelten 150 € je Motorrad und Monat. Neben dem Mietpreis ist eine Kaution je Motorrad von 250 € zu entrichten. Mietpreis und Kaution sind bei Übernahme durch den Mieter zu bezahlen. Mit der Übernahme erkennt der Mieter an, dass das gemietete Motorrad komplett und in gutem Zustand übergeben wurde. Stellt der Vermieter bei Rückgabe Schäden, fehlende Teile oder zweckentfremdete Verwendung fest, haftet der Mieter unter Anrechnung der hinterlegten Kaution in vollem Umfang, außer wenn ein Dritter oder eine Versicherung die Schadenersatz- pflicht anerkennt und erfüllt. Für Schäden des Mieters durch ein gemietetes Motorrad haftet der Vermieter nicht.
§ 15 Besondere Bedingungen für den Verkauf von Motorrädern
Motorräder werden nur als Bastlerobjekt bzw. Schrottfahrzeug ohne jegliche Garantie verkauft. Mit Abschluss eines Kaufvertrages erklärt sich der Käufer damit einverstanden. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt vollständig und in bar bei Abschluss eines Kaufvertrages.
§ 16 Besondere Bedingungen für den Verkauf von Ersatzteilen für Motorräder und Mopeds
§16.1 Allgemeines, Geltungsbereich
Alle Leistungen, die von dem Verkäufer für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Regelungen haben nur insofern Geltung, als sie zwischen dem Verkäufer und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.
§16.2 Vertragsschluss
(1) Vertragsschluss im Internet a) Die Angebote des Verkäufers im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, im Internet Waren zu bestellen. b) Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. (2) Vertragsschluss bei Ebay a) Das Einstellen von Waren bei Ebay in einer Online-Auktion oder zu einem Festpreis (Sofort-Kaufen-Option) gilt als verbindliches Angebot des Verkäufers zum Vertragsschluss über diese Ware. Dieses Angebot kann nur innerhalb der bestimmten Frist durch ein Gebot angenommen werden. Das Angebot richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt. b) Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots bei Ebay an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Kunde während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle Ebay-Zeit. c) Mit dem Ende der bestimmten Laufzeit der Online-Auktion kommt ein Vertrag mit dem das höchste Gebot abgebenden Kunden zustande. Im Falle eines Sofortkaufs kommt ein Vertrag über den Erwerb der angebotenen Ware unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn der Kunde diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Kunden ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf die Ware abgegeben wurde oder solange im Rahmen einer Powerauktion noch weitere Waren gleicher Art und Güte angeboten werden.
§16.3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Vorkasse oder Barzahlung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen. (2) Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. (3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde. (4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den Verkäufer ist nicht ausgeschlossen.
§16.4 Lieferung
(1) Die Lieferung von Waren erfolgt nur solange der Vorrat reicht. (2) Die Lieferung erfolgt durch Sendung der Ware ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist im Allgemeinen 2-3 Werktage nach Erhalt des Kaufpreises. (3) Die Lieferung erfolgt gegen die in der Online-Auktion oder bei der Internetbestellung angegebenen Verpackungs- und Versandkosten. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. Wenn der Kunde eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen.
§16.5 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung des Verkäufers nicht zulässig.
§16.6 Preise
(1) Mit der Aktualisierung der Internet-Seiten des Verkäufer werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Angegebene Preise im Rahmen von Sofort-Kaufen-Auktionen sind davon ausgenommen. (2) Maßgeblich für die Rechnungsstellung, soweit es sich nicht um eine Ebay-Auktion handelt, ist der Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots des Kundens.
§16.7 Rücktritt
(1) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen. (2) Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
§16.8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist für Neuteile beträgt zwei Jahre. Gebrauchte Teile werden als Bastlerteile verkauft. Für gebrauchte Teile gibt es keine Gewährleistung. (2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.
§16.9 Transportschäden
(1) Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt, die dem Kunden geliefert werden, müssen beim Spediteur/Frachtdienst reklamiert werden. Ihre Annahme ist zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit dem Verkäufer Kontakt per E-Mail,oder Post aufzunehmen. (2) Der Verkäufer ist unverzüglich nach der Entdeckung von verborgenen Mängeln zu informieren. (3) Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
§16.10 Haftungsbeschränkung
(1) Für entstehende Schäden haftet der Verkäufer nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. (2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Verkäufer haftet daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit des Verkäufer-Shops.
§16.11 Datenschutz
Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung der Ware beauftragen Unternehmen weitergegeben.
§ 17 Formanforderungen
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
§ 18 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden. Auf Verlangen des Vermieters erkennt der Mieter auch bei einem Streitwert von über 5000,- € die Zuständigkeit des Amtsgerichtes an.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Vorschriften der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein, hat das nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. In dem Fall bleiben die Übringen Vorschriften der vor- stehenden Vertragsbedingungen bestehen. Dresden, den 01.04.2006